Regionaler Nahverkehrsplan Mecklenburgische Seenplatte
Gesetzesgrundlage
Nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) haben die Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger des sonstigen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einen Nahverkehrsplan im Sinne von § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) aufzustellen und bei Bedarf zu überarbeiten oder fortzuschreiben.
Regionaler Nahverkehrsplan Mecklenburgische Seenplatte
Da die derzeitig vorhandenen Nahverkehrspläne bereits seit dem Jahr 1997 bestehen und den heutigen Anforderungen nicht mehr genügen, haben die Landkreise Demmin, Mecklenburg-Strelitz und Müritz sowie die Stadt Neubrandenburg als Träger des sonstigen öffentlichen Personennahverkehrs und Mitglieder des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte beschlossen, einen gemeinsamen Regionalen Nahverkehrsplan für einen Planungszeitraum bis mindestens zum Jahr 2015 aufzustellen. Durch das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern wurde dafür im April 2008 der Nahverkehrsraum „Mecklenburgische Seenplatte“ festgesetzt.
Aufstellung des Regionalen Nahverkehrplans
Der Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte beauftragte im August 2008 im Ergebnis einer Ausschreibung das Planungsbüro für Verkehr Bornkessel, Brohm & Markgraf mit der Aufstellung eines Nahverkehrsplans für die Region Mecklenburgische Seenplatte.Die gemeinsame Aufstellung des Nahverkehrsplanes als regionaler Plan erforderte eine weitgehend einheitliche, abgestimmte Herangehensweise der vier kooperierenden Aufgabenträger. Um den spezifischen Bedingungen des jeweiligen Aufgabenträgers gerecht werden zu können, ist der Nahverkehrsplan modular aufgebaut. Er umfasst die Teile A bis E, wobei der für die Gesamtregion geltende regionale Teil A jeweils ergänzt wird durch die aufgabenträgerspezifischen, lokalen Teile B (Landkreis Demmin), C (Landkreis Mecklenburg-Strelitz), D (Landkreis Müritz) und E (Stadt Neubrandenburg). Die einzelnen Teile des Regionalen Nahverkehrsplans finden Sie im
Downloadbereich des Regionalportals.
Das Aufstellungsverfahren wurde wesentlich bestimmt von den Anforderungen des ÖPNVG M-V sowie des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Die gesetzlichen Grundlagen sehen die Abstimmung des Nahverkehrsplanes auf unterschiedlichen Ebenen vor. Dazu fand im Zeitraum vom Februar bis Mai 2010 ein umfangreiches Beteiligungsverfahren mit den betroffenen Gemeinden, benachbarten Aufgabenträgern und Planungsverbänden, in der Region tätigen Verkehrsbetrieben sowie zahlreichen Vereinen und Verbänden statt.
Nach abschließender Beratung der Entwürfe in den berührten Fachausschüssen der Vertretungskörperschaft der Aufgabenträger fand die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Neubrandenburg im November 2010 sowie die Kreistage Demmin, Mecklenburg-Strelitz und Müritz im Dezember 2010 statt. Nach Prüfung durch das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern ist der Regionale Nahverkehrsplan Mecklenburgische Seenplatte seit dem 10. Mai 2011 wirksam.
Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes ist:
Frau Margit Blanck
Tel.: 0395 777551-105
E-Mail: margit.blanck@afrlms.mv-regierung.de
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