Aufstellung und Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte endgültig beschlossen
Am 22. Februar 2011 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte den Beschluss über die endgültige Fassung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte (RREP) gefasst. Mit der am 15. Juni 2011 erfolgten Rechtsfestsetzung als Landesverordnung (GVOBl Nr. 10/2011, S. 362) löst das Regionale Raumentwicklungsprogramm das Regionale Raumordnungsprogramm aus dem Jahr 1998 ab. Das als Landesverordnung festgesetzte Regionale Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte wurde im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 43 vom 21. Oktober 2011 veröffentlicht (AmtsBl. M-V 2011 S. 637).
Das 150 Seiten starke RREP beinhaltet unter anderem Festlegungen wie das Zentralörtliche System, die Tourismusräume, die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft sowie Programmsätze zur Siedlungsentwicklung, zum Verkehr, zur Sicherung der Daseinsvorsorge, zur Windenergienutzung und der Entwicklung anderer Infrastrukturen. Das Programm stellt somit ein umfassendes querschnittsorientiertes und fachübergreifendes Instrument für die nachhaltige, aufeinander abgestimmte Entwicklung der Region Mecklenburgische Seenplatte dar. Es leistet einen wesentlichen Beitrag zur raumverträglichen Steuerung der verschiedenen konkurrierenden Raumnutzungsansprüche und ist in diesem Sinne auch ein wichtiges Instrument der Wirtschaftsförderung.
Mit dem durch die Verbandsversammlung getroffenen Beschluss über den Entwurf des RREP wurde ein mehr als fünfjähriger Planungs- und Aufstellungsprozess erfolgreich zum Abschluss gebracht. In den vergangenen 5 Jahren wurden im Zuge des Beteiligungsverfahrens mit insgesamt 3 Beteiligungsstufen mehr als 2.300 Einwendungen von Bürgern, Vereinen, Verbänden und Behörden abgewogen. Das Beteiligungsverfahren hat somit wesentlich zur weiteren Qualifizierung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms beigetragen. Es führte zu wertvollen Ergänzungen, wie z.B. dem in der Gesamtkarte festgelegten regional bedeutsamen Radroutennetz, dem Programmsatz zu raumbedeutsamen Tierhaltungsanlagen oder auch den Programmsätzen über die Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Das Programm ist funktionalräumlich und nicht auf administrative Raumzuschnitte ausgerichtet, so dass die Kreisgebietsreform keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Inhalte des RREP besitzt. Die den Raum um Jarmen und Loitz betreffenden raumordnerischen Festlegungen werden so lange ihre Rechtskraft besitzen, bis sie durch neue Festlegungen im Rahmen einer erneuten Neuaufstellung oder Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms des dann zuständigen benachbarten Regionalen Planungsverbandes Vorpommern aufgehoben werden.
Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische SeenplatteDer Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte hat am 26. November 2012 in der 38. Verbandsversammlung den Beschluss VV 4/12 zur Teilfortschreibung des RREP, Programmsatz 6.5 (5) "Eignungsgebiete für Windenergieanlagen" sowie Ergänzung des Kapitels 7 "Strategien der Umsetzung" und Durchführung einer Umweltprüfung, gefasst.
In der 39. Verbandsversammlung am 26. März 2013 wurde im Beschluss VV 3/13 die Strategie des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte zur rechtsverbindlichen Sicherung von kommunaler und bürgerschaftlicher Teilhabe bei der Neuausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen festgelegt.
Die entsprechenden Beschlüsse stehen Ihnen im
Downloadbereich zur Verfügung.
Download des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte
Text Regionales Raumentwicklungprogramm Mecklenburgische Seenplatte
Karte Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte
Umweltbericht zum Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte
GIS-Daten des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte
Die bereitgestellten
GIS-Daten wurden vom Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische
Seenplatte/Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische
Seenplatte erarbeitet. Rechtlich verbindlich ist nur die gedruckte Fassung der
Grundkarte des RREP Mecklenburgische Seenplatte (Gesetz- und Verordnungsblatt
vom 15. Juni 2011, GVOBl Nr. 10/2011, S. 362), veröffentlicht im Amtsblatt für
Mecklenburg-Vorpommern Nr. 43 vom 21. Oktober 2011 (AmtsBl. M-V 2011 S. 637).
GIS-Daten zum Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte
Abwägungsdokumentationen zur Beteiligung an der Neuaufstellung des RREPDie Abwägungsdokumentationen über die drei Beteiligungsstufen stehen hier zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Landesraumentwicklungsprogramm M-V

Gemäß § 8 LPlG wurde das Regionale Raumentwicklungsprogramm aus dem
Landesraumentwicklungsprogramm entwickelt. Das
Landesraumentwicklungsprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist seit dem Jahr 2005 in Kraft (GVOBl. M-V 2005, S. 308).
Wissenswertes zur Aufstellung und Fortschreibung der Regionalen RaumentwicklungsprogrammeDen
Regionalen Planungsverbänden obliegt gemäß § 9 LPlG M-V die Aufstellung und
Fortschreibung der Regionalen Raumentwicklungsprogramme. Entsprechend § 8 LPlG
M-V sind in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen insbesondere die Zentralen Orte der Nahbereichsstufe, die regionalen Achsen sowie
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete mindestens für die Fachbereiche Natur
und Landschaft, Tourismus, Landwirtschaft, Küsten- und Hochwasserschutz sowie Trinkwasser- und Rohstoffsicherung
auszuweisen. Die Regionalen Raumentwicklungsprogramme enthalten gemäß §
5 LPlG M-V die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung.
Ziele
der Raumordnung (§ 3 Nr. 2 Bundesraumordnungsgesetz) sind verbindliche
Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder
bestimmbaren, vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend
abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in
Raumentwicklungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes.
Grundsätze
der Raumordnung (§ 3 Nr. 3 Bundesraumordnungsgesetz) sind Aussagen zur
Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes als Vorgaben für
nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen.
Weiterführende
Informationen zu Aufgaben, Organisation und Umsetzung der Raumordnung
und Landesplanung in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie
hier.
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