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Aufstellung und Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms






Zweites Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte und Entwurf des Umweltberichtes

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Regionalen Raumentwicklungsprogramms sowie des Entwurfs des Umweltberichtes fand in der Zeit vom 29. Mai 2009 bis zum 31. August 2009 statt.

Im zweiten Beteiligungsverfahren konnten alle Personen, die von den Planungen betroffen sind, und alle Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte und zum Entwurf des Umweltberichtes Stellung nehmen.




Download des Entwurfs des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte

Der Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte, einschließlich Gesamtkarte und Umweltbericht, stehen hier für Sie als pdf-Datei zum Herunterladen bereit.


Entwurf RREP Mecklenburgische Seenplatte.pdf Entwurf RREP Mecklenburgische Seenplatte.pdf

Entwurf Umweltbericht RREP Mecklenburgische Seenplatte.pdf Entwurf Umweltbericht RREP Mecklenburgische Seenplatte.pdf

Entwurf_RREP_Karte.pdf Entwurf_RREP_Karte.pdf



Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen

Hinweise zur Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen finden Sie in der Anlage 3 der Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung oder Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern unter www.raumordnung-mv.de.




Abwägungsdokumentation zum ersten Beteiligungsverfahren (Vorentwurf)

Der Vorentwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte wurde als Entwurf überarbeitet. Grundlage dafür waren die Hinweise, Anregungen und Bedenken die im Rahmen der 1. Beteiligung vom 28. Januar bis 28. April 2008 eingestellt wurden. Die Abwägungsdokumentation zum ersten Beteiligungsverfahren ist hier einsehbar.




Gründe für die Neuaufstellung

Mit den Raumentwicklungsprogrammen wird gemäß § 4 LPlG die anzustrebende räumliche Entwicklung für einen längerfristigen Zeitraum von in der Regel zehn Jahren (Planungszeitraum) festgelegt. Sie sollen nach Ablauf etwa der Hälfte des Planungszeitraumes überprüft und, soweit erforderlich, fortgeschrieben werden.

Das Vorliegen des neuen Landesraumentwicklungsprogramms sowie eine verbesserte Datenbasis und geänderte rechtliche Grundlagen erfordern nunmehr die Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogramms für die Region Mecklenburgische Seenplatte.

Der Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte hat auf seiner 24. Sitzung am 20.09.2005 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst.




Regionales Raumordnungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte und Landesraumentwicklungsprogramm M-V


Das aktuelle Regionale Raumordnungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte in der Fassung vom 22. Juli 1998 (GVOBl. M-V, Nr. 20, S. 644) steht Ihnen zum Herunterladen in unserem Downloadbereich zur Verfügung.


Gemäß § 8 LPlG sind die Regionalprogramme aus dem Landesraumentwicklungsprogramm (frühere Bezeichnung: Landesraumordnungsprogramm) zu entwickeln. Das neue Raumentwicklungsprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist seit dem 30.05.2005 in Kraft.




Wissenswertes zur Aufstellung und Fortschreibung der Regionalen Raumordnungsprogramme

Den Regionalen Planungsverbänden obliegt gemäß § 9 LPlG die Aufstellung und Fortschreibung der Regionalen Raumentwicklungsprogramme (frühere Bezeichnung: Regionale Raumordnungsprogramme). Entsprechend § 8 LPlG sind in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen insbesondere die zentralen Orte der Nahbereichsstufe, die regionalen Achsen sowie Vorrang- und Vorbehaltsgebiete mindestens für die Fachbereiche Natur und Landschaft, Fremdenverkehr, Trinkwasser- und Rohstoffsicherung auszuweisen. Die Regionalen Raumentwicklungsprogramme enthalten gemäß § 5 LPlG die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung.

Ziele der Raumordnung (§ 3 Nr. 2 Bundesraumordnungsgesetz) sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes.

Grundsätze der Raumordnung (§ 3 Nr. 3 Bundesraumordnungsgesetz) sind Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen.

Weiterführende Informationen zu Aufgaben, Organisation und Umsetzung der Raumordnung und Landesplanung in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.





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