Regionaler Planungverband
 
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Aufstellung und Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms






Drittes Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte und Entwurf des Umweltberichtes

Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes
Mecklenburgische Seenplatte vom 09. Juni 2010:


Am 08. Juni 2010 wurden der Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte und der Entwurf des Umweltberichtes von der Verbandsversammlung beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, gemäß § 9 Abs. 3 LPIG i. V. m. § 7 Abs. 3 LPIG ein drittes Beteiligungsverfahren, das auf einzelne ausgewählte Inhalte begrenzt ist, durchzuführen.

Alle Personen, die von den Planungen betroffen sind, und alle Behörden und sonstige öffentliche Stellen können zu den einzelnen ausgewählten Inhalten des Entwurfes des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte und des Entwurfes des Umweltberichtes Stellung nehmen.


Die öffentliche Auslegung der einzelnen ausgewählten Inhalte
des Entwurfs des Regionalen Raumentwicklungsprogramms
sowie des Entwurfs des Umweltberichtes findet in der Zeit
vom
5. Juli 2010 bis zum 27. August 2010 statt.


Sie erfolgt im Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte in Neubrandenburg sowie in den Verwaltungen der Ämter und amtsfreien Gemeinden der Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte, der kreisfreien Stadt Neubrandenburg und in den Landratsämtern Demmin, Mecklenburg-Strelitz und Müritz. Die Auslegungszeiten entsprechen den ortsüblichen Öffnungszeiten.

Im Internet  sind die einzelnen ausgewählten Inhalte des Entwurfes des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte und des Entwurfes des Umweltberichtes während der Auslegungsfrist unter www.raumordnung-mv.de sowie unter www.region-seenplatte.de einsehbar.

Hinweise und Anregungen sind innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift zu richten an die


Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes
Mecklenburgische Seenplatte
Helmut-Just-Straße 2 - 4
17036 Neubrandenburg
poststelle@afrlms.mv-regierung.de


Vorzugsweise können Stellungnahmen elektronisch im Rahmen der Online-Beteiligung unter www.raumordnung-mv.de oder www.region-seenplatte.de abgegeben werden.

Es wird gebeten Änderungs- und Ergänzungshinweise den jeweiligen Kapiteln und Programmsätzen bzw. Nummerierungen der in den Auszügen aus der Gesamtkarte dargestellten Eignungsgebiete für Windenergie und der Rohstoffsicherungsgebiete zuzuordnen und möglichst eindeutige Formulierungsvorschläge für Veränderungen und Ergänzungen bzw. für kartographische Korrekturen zu unterbreiten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben im weiteren Verfahren unberücksichtigt.

Über die o. g. Internetseiten erfolgt auch die Veröffentlichung der Abwägungsdokumentation zum 2. Beteiligungsverfahren.


gez. Dr. Paul Krüger
Verbandsvorsitzender





Download des Entwurfs des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte

Der Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte (Stand 08. Juni 2010), einschließlich Gesamtkarte und Umweltbericht, stehen hier für Sie als pdf-Datei zum Herunterladen bereit.


Entwurf_RREP_Mecklenburgische_Seenplatte.pdf Entwurf_RREP_Mecklenburgische_Seenplatte.pdf

Entwurf_Umweltbericht_RREP_Mecklenburgische_Seenplatte.pdf Entwurf_Umweltbericht_RREP_Mecklenburgische_Seenplatte.pdf

Entwurf_Karte_RREP Mecklenburgische Seenplatte.pdf Entwurf_Karte_RREP Mecklenburgische Seenplatte.pdf




Abwägungsdokumentationen


Die Abwägungsdokumentation zum 1. Beteiligungsverfahren, das vom 28. Januar bis 28. April 2008 durchgeführt wurde, ist hier einsehbar.

Das 2. Beteiligungsverfahren lief vom 29. Mai bis 31. August 2009. Die entsprechende Abwägungsdokumentation steht hier zur Einsichtnahme für Sie bereit.






Gründe für die Neuaufstellung

Mit den Raumentwicklungsprogrammen wird gemäß § 4 LPlG die anzustrebende räumliche Entwicklung für einen längerfristigen Zeitraum von in der Regel zehn Jahren (Planungszeitraum) festgelegt. Sie sollen nach Ablauf etwa der Hälfte des Planungszeitraumes überprüft und, soweit erforderlich, fortgeschrieben werden.

Das Vorliegen des neuen Landesraumentwicklungsprogramms sowie eine verbesserte Datenbasis und geänderte rechtliche Grundlagen erfordern nunmehr die Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogramms für die Region Mecklenburgische Seenplatte.

Der Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte hat auf seiner 24. Sitzung am 20.09.2005 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst.




Regionales Raumordnungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte und Landesraumentwicklungsprogramm M-V


Das aktuelle Regionale Raumordnungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte in der Fassung vom 22. Juli 1998 (GVOBl. M-V, Nr. 20, S. 644) steht Ihnen zum Herunterladen in unserem Downloadbereich zur Verfügung.


Gemäß § 8 LPlG sind die Regionalprogramme aus dem Landesraumentwicklungsprogramm (frühere Bezeichnung: Landesraumordnungsprogramm) zu entwickeln. Das neue Raumentwicklungsprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist seit dem 30.05.2005 in Kraft.




Wissenswertes zur Aufstellung und Fortschreibung der Regionalen Raumordnungsprogramme

Den Regionalen Planungsverbänden obliegt gemäß § 9 LPlG die Aufstellung und Fortschreibung der Regionalen Raumentwicklungsprogramme (frühere Bezeichnung: Regionale Raumordnungsprogramme). Entsprechend § 8 LPlG sind in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen insbesondere die zentralen Orte der Nahbereichsstufe, die regionalen Achsen sowie Vorrang- und Vorbehaltsgebiete mindestens für die Fachbereiche Natur und Landschaft, Fremdenverkehr, Trinkwasser- und Rohstoffsicherung auszuweisen. Die Regionalen Raumentwicklungsprogramme enthalten gemäß § 5 LPlG die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung.

Ziele der Raumordnung (§ 3 Nr. 2 Bundesraumordnungsgesetz) sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes.

Grundsätze der Raumordnung (§ 3 Nr. 3 Bundesraumordnungsgesetz) sind Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen.

Weiterführende Informationen zu Aufgaben, Organisation und Umsetzung der Raumordnung und Landesplanung in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.





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