Aufstellung und Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Zweites Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte und Entwurf des Umweltberichtes Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Regionalen
Raumentwicklungsprogramms sowie des Entwurfs des Umweltberichtes fand
in der Zeit vom 29. Mai 2009 bis zum 31. August 2009 statt.
Im zweiten Beteiligungsverfahren konnten alle Personen, die von den Planungen betroffen sind, und alle Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte und zum Entwurf des Umweltberichtes Stellung nehmen.
Download des Entwurfs des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte
Der Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte, einschließlich Gesamtkarte und Umweltbericht, stehen hier für Sie als pdf-Datei zum Herunterladen bereit.
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Entwurf RREP Mecklenburgische Seenplatte.pdf
Entwurf Umweltbericht RREP Mecklenburgische Seenplatte.pdf
Entwurf_RREP_Karte.pdf
Ausweisung von Eignungsgebieten für WindenergieanlagenHinweise zur Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen finden Sie in der Anlage 3 der Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung oder Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern unter
www.raumordnung-mv.de.
Abwägungsdokumentation zum ersten Beteiligungsverfahren (Vorentwurf)Der Vorentwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Mecklenburgische Seenplatte wurde als Entwurf überarbeitet. Grundlage
dafür waren die Hinweise, Anregungen und Bedenken die im Rahmen der 1.
Beteiligung vom 28. Januar bis 28. April 2008 eingestellt wurden. Die
Abwägungsdokumentation zum ersten Beteiligungsverfahren ist
hier einsehbar.
Gründe für die NeuaufstellungMit den Raumentwicklungsprogrammen wird gemäß § 4 LPlG die
anzustrebende räumliche Entwicklung für einen längerfristigen Zeitraum
von in der Regel zehn Jahren (Planungszeitraum) festgelegt. Sie sollen
nach Ablauf etwa der Hälfte des Planungszeitraumes überprüft und,
soweit erforderlich, fortgeschrieben werden.
Das
Vorliegen des neuen Landesraumentwicklungsprogramms sowie eine
verbesserte Datenbasis und geänderte rechtliche Grundlagen erfordern
nunmehr die Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogramms für die Region
Mecklenburgische Seenplatte.
Der Regionale Planungsverband
Mecklenburgische Seenplatte hat auf seiner 24. Sitzung am 20.09.2005
den entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst.
Regionales Raumordnungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte und Landesraumentwicklungsprogramm M-V

Das aktuelle Regionale Raumordnungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte in der Fassung vom 22. Juli 1998 (GVOBl. M-V, Nr. 20, S. 644) steht Ihnen zum Herunterladen in unserem
Downloadbereich zur Verfügung.

Gemäß § 8 LPlG sind die Regionalprogramme aus dem
Landesraumentwicklungsprogramm (frühere Bezeichnung:
Landesraumordnungsprogramm) zu entwickeln. Das neue
Raumentwicklungsprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist seit dem 30.05.2005 in Kraft.
Wissenswertes zur Aufstellung und Fortschreibung der Regionalen RaumordnungsprogrammeDen
Regionalen Planungsverbänden obliegt gemäß § 9 LPlG die Aufstellung und
Fortschreibung der Regionalen Raumentwicklungsprogramme (frühere
Bezeichnung: Regionale Raumordnungsprogramme). Entsprechend § 8 LPlG
sind in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen insbesondere die
zentralen Orte der Nahbereichsstufe, die regionalen Achsen sowie
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete mindestens für die Fachbereiche Natur
und Landschaft, Fremdenverkehr, Trinkwasser- und Rohstoffsicherung
auszuweisen. Die Regionalen Raumentwicklungsprogramme enthalten gemäß §
5 LPlG die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung.
Ziele
der Raumordnung (§ 3 Nr. 2 Bundesraumordnungsgesetz) sind verbindliche
Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder
bestimmbaren, vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend
abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in
Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes.
Grundsätze
der Raumordnung (§ 3 Nr. 3 Bundesraumordnungsgesetz) sind Aussagen zur
Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes als Vorgaben für
nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen.
Weiterführende
Informationen zu Aufgaben, Organisation und Umsetzung der Raumordnung
und Landesplanung in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie
hier.
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